Unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

1.1    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit unseren Kunden.

1.2    Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1    Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich sämtliche bei Verkäufern, Verkaufsangeboten oder Verkaufsverhandlungen von uns genannte oder akzeptierte Preise ab Werk zuzüglich Fracht und Verpackung und jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.2    Sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonti oder sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

2.3    Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Käufer mit der Zahlung oder der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug gerät. Gleiches gilt, wenn Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers rechtfertigen.

2.4    Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3. Leistungsumfang und Lieferung

3.1    Lieferfristen und Termine gelten nur als annähernd, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert haben. Geraten wir bei verbindlich zugesicherten Lieferfristen oder Terminen in Verzug, hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.

3.2    Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist, bleibt die Art der Versendung uns vorbehalten.

3.3    Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen.

3.4    Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördlichen Verfügungen sowie Lieferterminsüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Fällen höherer Gewalt, insbesondere Krieg, Missernten, Ungezieferplagen sowie alle anderen von uns oder von Vorlieferanten nicht zu vertretenden Umstände befreien uns für die Dauer und im Umfang der Leistungsbeeinträchtigung von der Leistungspflicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner - unbeschadet der Haftung gem. Ziff. 5.4 zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, - wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht

4.1    Der Käufer hat unverzüglich zu untersuchen bzw. zu prüfen, ob die Ware einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt wurde und etwaige sichtbare Mängel, bzw. nicht offensichtliche Mängel nach deren Erkennen, sofort schriftlich zu rügen. Entsprechendes gilt auch für Ersatzlieferungen.

4.2    Bei Beanstandung haben wir das Recht, die Ware durch einen Sachverständigen unserer Wahl untersuchen zu lassen. Besteht die Beanstandung zu Recht, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu unseren Lasten, anderenfalls zu Lasten des Käufers.


5. Gewährleistungs- und Haftungsbegrenzung

5.1    Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug und ist auch die vom Käufer zu setzende Nachfrist abgelaufen, so kann der Käufer nach fruchtlosem Fristablauf für diejenigen Mengen und Leistungen zurücktreten, die bis Nachfristablauf nicht geliefert / erbracht sind.

5.2    Sofern uns kein grobes Verschulden bezüglich der unterbliebenen oder verspäteten Lieferung / Leistung trifft, sind Schadensersatzansprüche auf den Rechnungswert der Lieferung / Leistung begrenzt. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3    Sollte die gelieferte Ware mangelhaft sein, so werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nachlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sie ist dem Käufer unzumutbar, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Käufers mit Ausnahme der Ansprüche aus Ziff. 5.4 - 5.7 bestehen nicht. Der Anspruch des Käufers aus § 478 BGB bleibt unberührt.

5.4    Wir haften nur für Schadensersatz, wenn

   a. die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist oder in den Fällen der Verletzung des Lebens,
       des Körpers, oder der Gesundheit.
   b. wir eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzen oder eine Eigenschaft der Ware
        zurückgesichert haben (Garantie) oder wenn
   c. der Schaden auf grob fahrlässig oder vorsätzlichem Verhalten von uns beruht.

5.5    In allen Fällen ist die Haftung von uns für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Käufers.

5.6    In jedem Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnten oder hätten vorhersehen können. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht in den Fällen von Ziff. 5.4 a) und in den Fällen vorsätzlicher Schädigung. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung nach vorstehenden Absätzen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer sowie unserer Erfüllungsgehilfen.

6. Sonstiges

6.1    Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen oder Leistungen bleibt die Verrechnug von Geldeingängen auf die eine oder andere Schuld uns überlassen.

6.2    Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur soweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.3    Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.4    Die Rechte des Käufers aus Vertragsverhältnissen mit uns sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar.

6.5    Nebenabreden oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtskraft der schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für die Abbedingung der Schriftformklausel.

6.6   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung oder ergänzungsbedürftige Vertragslücke möglichst so zu deuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtige wirtschaftliche Zweck erreicht wird.


7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1    Erfüllungsort sowohl der von uns, als auch der vom Käufer zu erbringenden Leistungen, insbesondere Zahlungen, ist unser Firmensitz. Ist die Vertragspartei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, werden die für unseren Firmensitz zuständigen Gerichte als zuständig vereinbart.

7.2    Gleiches gilt wenn die Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.